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Ausländischen Berufsabschluss anerkennen lassen: Anlaufstellen in Rhein-Sieg

09.10.2026

Im Rhein-Sieg-Kreis helfen Integration Point und LerNet bei Fragen zur Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse. Vor dem Antrag sollte die zuständige Stelle ermittelt und geklärt werden, welche Unterlagen nötig sind.

Erst klären, welche Art von Hilfe Sie brauchen

Ein ausländischer Abschluss führt nicht automatisch zu einem einzigen regionalen Verfahren. Im Rhein-Sieg-Kreis gibt es mehrere Beratungswege: Der Integration Point unterstützt bei Fragen zu Anerkennung, Übersetzungen und nötigen Anpassungsqualifizierungen. LerNet Bonn/Rhein-Sieg ist eine weitere Adresse für Anerkennungsberatung und informiert laut Kreis kostenlos und neutral über berufliche Bildung und Qualifizierung. Für Zugewanderte, die zugleich Unterstützung bei Arbeitssuche oder Arbeitsmarktintegration benötigen, kommt auch das MigraTeam der Arbeitsagentur für Bonn und den Rhein-Sieg-Kreis in Betracht. [Rhein-Sieg-Kreis: Berufsberatungsstellen](https://www.rhein-sieg-kreis.de/micosites/integrationsportal/ansprechpersonen/berufsberatung.php), [Agentur für Arbeit Bonn: MigraTeam](https://www.arbeitsagentur.de/vor-ort/bonn/willkommen-de/migra-team).

Regionale Kontaktwege nutzen

Beim MigraTeam lässt sich ein Termin unter 0228 924-2300 oder per E-Mail an bonn.ip@arbeitsagentur.de anfragen. Die Arbeitsagentur führt einen Standort in Troisdorf für den rechtsrheinischen Kreis und einen in Bonn für die linksrheinischen Kommunen auf. Wer unsicher ist, welcher Integration Point zuständig ist, kann die eigene Kommune bei der Anfrage nennen und sich weiterleiten lassen. Das Angebot nennt bei Bedarf Simultanübersetzungen in 20 Sprachen. Der Kreis beschreibt den Integration Point Rhein-Sieg insbesondere als Anlaufstelle für Asylsuchende und Geflüchtete; LerNet ist als regionales Netzwerk breiter auf berufliche Bildung ausgerichtet. Die Angebote überschneiden sich teilweise, ersetzen aber nicht in jedem Fall die fachliche Entscheidung durch die Anerkennungsstelle. [Agentur für Arbeit Bonn: MigraTeam](https://www.arbeitsagentur.de/vor-ort/bonn/willkommen-de/migra-team), [Rhein-Sieg-Kreis: Berufsberatungsstellen](https://www.rhein-sieg-kreis.de/micosites/integrationsportal/ansprechpersonen/berufsberatung.php).

Beratung ist nicht gleich Anerkennungsentscheidung

Vor dem Antrag sollte feststehen, welcher deutsche Referenzberuf passt und welche Behörde oder Kammer für den konkreten Abschluss zuständig ist. Die Bundesagentur verweist dafür auf den Anerkennungs-Finder im Portal „Anerkennung in Deutschland“; IQ-Beratungsstellen bieten vertiefte Anerkennungs- und Qualifizierungsberatung. Die Notwendigkeit einer formellen Anerkennung hängt auch davon ab, ob der Beruf reglementiert ist: Bei reglementierten Berufen ist sie erforderlich, während sie in nicht reglementierten Berufen hilfreich, aber nicht zwingend ist. Wer den Antrag noch aus dem Ausland stellen möchte, kann sich an die Zentrale Servicestelle Berufsanerkennung wenden. Sie unterstützt, entscheidet aber nicht selbst über Anerkennung. [Bundesagentur für Arbeit: Anerkennung von Abschluss und Zeugnis](https://www.arbeitsagentur.de/arbeitslos-arbeit-finden/anerkennung-abschluss), [ZSBA](https://www.arbeitsagentur.de/vor-ort/zav/working-and-living-in-germany/zsba/anerkennungsverfahren).

Unterlagen vorbereiten, bevor Kosten entstehen

Für ein erstes Gespräch sind vorhandene Abschlusszeugnisse, Ausbildungs- oder Studiennachweise und Belege über Berufserfahrung eine sinnvolle Grundlage. Fragen Sie die Beratung, welche Unterlagen im eigenen Fall tatsächlich erforderlich sind und ob Übersetzungen oder beglaubigte Kopien benötigt werden. Lassen sich Dokumente nicht beschaffen, weist die Bundesagentur auf Beratung durch IQ oder die zuständige Ansprechperson hin. Wichtig bei möglichen Kosten: Eine Übersetzung oder Beglaubigung nicht vorschnell beauftragen, sondern vorher mit Arbeitsagentur beziehungsweise Jobcenter klären, ob Kosten übernommen werden können. [Rhein-Sieg-Kreis: Berufsberatungsstellen](https://www.rhein-sieg-kreis.de/micosites/integrationsportal/ansprechpersonen/berufsberatung.php), [Bundesagentur für Arbeit: Anerkennung von Abschluss und Zeugnis](https://www.arbeitsagentur.de/arbeitslos-arbeit-finden/anerkennung-abschluss).

Ein möglicher nächster Schritt

Eine Fachkraft mit ausländischem Berufsabschluss kann zunächst bei LerNet oder dem passenden Integration Point ein Beratungsgespräch vereinbaren. Zum Termin sollte sie die vorhandenen Zeugnisse und eine kurze Übersicht zur Ausbildung und Berufserfahrung mitbringen. Gemeinsam lässt sich dann eingrenzen, welcher deutsche Beruf als Vergleich dienen könnte und an welche Stelle der eigentliche Antrag gehört. Erst wenn klar ist, welche Dokumente diese Stelle verlangt, ist es sinnvoll, Übersetzungen oder Beglaubigungen in Auftrag zu geben. Dieser Ablauf ist eine Orientierung, keine Garantie für Anerkennung: Zuständigkeit und Nachweisanforderungen unterscheiden sich je nach Beruf und angestrebtem Arbeitsort.

Quellen

  1. Rhein-Sieg-Kreis
  2. Bundesagentur für Arbeit – Agentur für Arbeit Bonn
  3. Bundesagentur für Arbeit
  4. Bundesagentur für Arbeit – Zentrale Servicestelle Berufsanerkennung