Beistandschaft beim Jugendamt: Hilfe für Eltern im Rhein-Sieg-Kreis einordnen
09.10.2026
Eine Beistandschaft ist eine freiwillige, schriftlich beantragte Vertretung des Kindes durch das Jugendamt – gezielt für Vaterschaftsfeststellung, Kindesunterhalt oder beides. Hier erfahren Eltern, wer den Antrag stellen kann und wie sie im Rhein-Sieg-Kreis den passenden Einstieg finden.
Was eine Beistandschaft praktisch bedeutet
Wenn sich Eltern über Kindesunterhalt nicht einigen oder eine Vaterschaft ungeklärt bleibt, kann das Jugendamt eine klar begrenzte Aufgabe für das Kind übernehmen. Diese Beistandschaft ist keine automatische Folge einer Trennung oder einer nicht ehelichen Geburt, sondern eine freiwillige Hilfe, die beantragt werden muss. Der Rhein-Sieg-Kreis nennt zwei mögliche Aufgabenfelder: die Feststellung der Vaterschaft und die Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen. Der Antrag kann auf eines davon beschränkt werden; es ist also nicht nötig, beide Anliegen gleichzeitig zu verfolgen. Das ist praktisch wichtig: Eine Familie, bei der die Vaterschaft bereits geklärt ist, aber Unterhalt ausbleibt, kann den Fokus auf die Unterhaltsansprüche legen. Umgekehrt kann es zunächst um die rechtliche Klärung der Vaterschaft gehen. Die Beistandschaft handelt im jeweils beantragten Aufgabenbereich für das Kind.
Wer beantragen kann – und wie
Bei alleiniger elterlicher Sorge kann der sorgeberechtigte Elternteil den Antrag stellen. Haben beide Eltern die elterliche Sorge, ist der Elternteil antragsberechtigt, in dessen Obhut sich das Kind befindet. Auch das Bundesrecht lässt bei bestimmten Vormundschaften oder Pflegeverhältnissen einen Antrag zu; bei solchen Konstellationen sollte die zuständige Stelle die konkrete Berechtigung prüfen. Für den üblichen Fall beschreibt der Kreis den Antrag als formlos. Das heißt nicht, dass ein mündliches Gespräch allein genügt: Das Bürgerliche Gesetzbuch verlangt einen schriftlichen Antrag. Schreiben Sie daher, für welches minderjährige Kind Sie die Beistandschaft beantragen, und nennen Sie ausdrücklich, ob es um Vaterschaftsfeststellung, Unterhalt oder beides geht. Ein kurzes Anschreiben kann formlos sein und trotzdem schriftlich erfolgen.
Was der Beistand bei Unterhalt oder Vaterschaft tut
Bei Kindesunterhalt ermittelt der Beistand nach den Informationen des Bundesfamilienportals das Einkommen des anderen Elternteils, berechnet daraus den Unterhalt und versucht zunächst, eine einvernehmliche Lösung zu erreichen. Wenn das nicht gelingt oder der Konflikt es erfordert, kann er das Kind in einem gerichtlichen Unterhaltsverfahren vertreten. Bei einer nicht anerkannten Vaterschaft gehört Unterstützung bei der Anerkennung dazu; wenn nötig kann der Beistand das Kind auch im gerichtlichen Verfahren zur Feststellung der Vaterschaft vertreten. Ein Beispiel: Ein Kind lebt bei einem Elternteil, der andere erkennt seine Vaterschaft an, zahlt aber nicht verlässlich. Der antragstellende Elternteil kann die Beistandschaft auf Unterhalt beschränken. Der Beistand kann dann die Einkommens- und Unterhaltsklärung übernehmen und auf eine Einigung hinwirken. Das ist Unterstützung bei der Durchsetzung des Anspruchs – kein Versprechen, dass der andere Elternteil tatsächlich zahlen kann oder wird.
Kosten, Dauer und Grenzen
Die Beistandschaft ist nach dem Familienportal kostenlos. Sie kann für ein minderjähriges Kind beantragt werden, das in Deutschland lebt. Zugleich ist die Vertretung begrenzt: Sie umfasst nur den beantragten Bereich und ersetzt nicht pauschal die elterliche Sorge. Für die konkrete Berechnung von Kindesunterhalt spielen Einzelfallumstände eine Rolle; diese Einordnung ersetzt daher keine Prüfung des individuellen Falls. Wer die Unterstützung nicht mehr benötigt, kann die Beistandschaft schriftlich beenden. Eine Begründung ist im Gesetzestext nicht als Voraussetzung genannt.
Der passende Einstieg im Rhein-Sieg-Kreis
Auf der [Informationsseite des Rhein-Sieg-Kreises zu Beistandschaften](https://www.rhein-sieg-kreis.de/vv/produkte/Amt_51/materielle-hilfen/Beistandschaften_.php) stehen Aufgabenbeschreibung und eine Liste zuständiger Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Die veröffentlichten Zuständigkeiten unterscheiden sich nach Orten. Prüfen Sie deshalb die Kontaktliste anhand Ihres Wohnorts oder fragen Sie beim Jugendamt nach, welche Stelle zuständig ist, statt einen Kontakt für den gesamten Kreis anzunehmen. Vor dem ersten Gespräch hilft es, das Anliegen in einem Satz zu formulieren: „Ich möchte eine Beistandschaft für die Vaterschaftsfeststellung“ oder „für die Geltendmachung von Kindesunterhalt“. Halten Sie außerdem vorhandene Schreiben, Angaben zum Kind sowie bekannte Informationen zum anderen Elternteil bereit. Wenn Sie zunächst nur Orientierung oder Beratung benötigen, nennt der Kreis auch eigenständige Beratungs- und Unterstützungsangebote rund um Vaterschaft und Unterhalt. Fragen Sie bei der Kontaktaufnahme, ob dafür bereits ein formeller Antrag gebraucht wird.