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Behinderung im Arbeitsleben: Welche Fachstelle im Rhein-Sieg-Kreis hilft?

09.10.2026

Im Rhein-Sieg-Kreis unterstützen Kreis-Fachstelle, Integrationsfachdienst und Agentur für Arbeit bei unterschiedlichen Fragen der Teilhabe am Arbeitsleben.

Drei Anlaufstellen, unterschiedliche Aufgaben

Wenn eine Behinderung den Arbeitsalltag verändert, ist „die Fachstelle“ nicht automatisch eine einzige Stelle für jedes Anliegen. Im Rhein-Sieg-Kreis gibt es mehrere Anlaufpunkte mit unterschiedlichen Schwerpunkten: Die Fachstelle des Kreises berät zu begleitenden Hilfen am Arbeitsplatz. Der Integrationsfachdienst (IFD) unterstützt Beschäftigte und Arbeitgebende bei Fragen und Schwierigkeiten im Arbeitsalltag. Für Ausbildung, Beruf, berufliche Rehabilitation oder die Suche nach einer Beschäftigung ist das Team Rehabilitation und Teilhabe der Agentur für Arbeit Bonn/Rhein-Sieg zuständig. Diese Einteilung ist eine praktische Orientierung; sie ersetzt keine Prüfung, welcher Träger im Einzelfall für eine konkrete Leistung verantwortlich ist.

Arbeitsplatz erhalten oder passend gestalten

Geht es etwa darum, dass eine Beschäftigte wegen einer Behinderung bestimmte Tätigkeiten nicht mehr wie zuvor ausführen kann, kann ein Gespräch über Anpassungen sinnvoll sein. Der IFD berät zur barrierefreien Gestaltung und nennt technische Hilfsmittel sowie organisatorische Anpassungen als mögliche Ansatzpunkte. Die Fachstelle des Kreises nennt begleitende Hilfen im Arbeitsleben und Zuschüsse an Arbeitgeber zur Einrichtung behindertengerechter Arbeitsplätze. Daraus folgt nicht, dass ein bestimmter Umbau oder Zuschuss automatisch bewilligt wird: Welche Hilfe passt und wer sie finanzieren kann, muss im konkreten Fall geklärt werden. Arbeitgeber können die Fachstellen ebenfalls einbeziehen.

Bei Spannungen, Krise oder Rückkehr nach längerer Abwesenheit

Wenn Missverständnisse im Team, veränderte Leistungsfähigkeit oder Unsicherheit über Aufgaben zu Spannungen führen, kann der IFD nach eigener Aufgabenbeschreibung in Konflikt- und Krisensituationen vermitteln. Beschäftigte und Betrieb können so gemeinsam klären, welche Veränderung praktisch tragfähig ist; das ist ein möglicher Gesprächsanlass, keine Zusage, dass jeder Konflikt gelöst werden kann. Nach längerer Erkrankung oder Auszeit kann außerdem die berufliche Wiedereingliederung Thema sein: Der IFD begleitet sie bei Bedarf, während die Kreis-Fachstelle ebenfalls Unterstützung im Rahmen eines Wiedereingliederungsverfahrens anbietet. Zuständigkeit und Ablauf sollten die Beteiligten vorab besprechen.

Wenn ein neuer Einstieg oder Wechsel ansteht

Wer eine Ausbildung sucht, nach gesundheitlicher Veränderung neu starten oder eine passende Stelle finden möchte, kann sich an das Team Rehabilitation und Teilhabe der Agentur für Arbeit Bonn/Rhein-Sieg wenden. Die Reha-Arbeitsvermittlung unterstützt laut Agentur Menschen mit Schwerbehinderung und berufliche Rehabilitanden bei der Arbeitssuche und Aufnahme einer Beschäftigung. Der Kontakt zur Reha-Beratung ist unter der gebührenfreien Hotline 0800 4 5555 00 möglich. Bei der Anfrage hilft es, das Anliegen knapp zu beschreiben: Geht es um Berufsorientierung, eine konkrete Stellensuche, Wiedereinstieg oder um die Unterstützung am bestehenden Arbeitsplatz?

So lässt sich das erste Gespräch vorbereiten

Für die Kreis-Fachstelle ist die zentrale Telefonnummer 02241 133932 angegeben; persönliche Gespräche sollen zuvor telefonisch vereinbart werden. Wer dort anruft, kann kurz schildern, in welcher Kommune der Arbeitsplatz liegt und welche Unterstützung gebraucht wird. Für den Termin können – sofern vorhanden und für die Frage relevant – eine Beschreibung der Tätigkeit, konkrete Schwierigkeiten im Arbeitsablauf und bereits erwogene Anpassungen hilfreich sein. Das sind Vorbereitungsvorschläge, keine vom Kreis veröffentlichte Pflichtliste. Beim IFD geht es vor allem um Beratung bei Schwierigkeiten am Arbeitsplatz; bei der Agentur um Ausbildung, Beruf und Vermittlung. Wer unsicher ist, kann das Anliegen beim Erstkontakt ausdrücklich schildern und um Weiterleitung oder Benennung der zuständigen Stelle bitten.

Quellen

  1. Rhein-Sieg-Kreis
  2. Landschaftsverband Rheinland (LVR)
  3. Bundesagentur für Arbeit