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Baum auf der Straße: Wer im Rhein-Sieg-Kreis zuständig ist

08.10.2026

Für Kreisstraßen ist der Rhein-Sieg-Kreis Baulastträger. Bei einer akuten Verkehrsgefahr zählt zuerst die Meldung; für die weitere Zuständigkeit kommt es auf den Straßenabschnitt an.

Bei unmittelbarer Gefahr zuerst Hilfe holen

Liegt ein Baum ganz oder teilweise auf der Fahrbahn, hängt ein großer Ast über dem Verkehr oder droht der Stamm weiter zu kippen, behandeln Sie die Stelle als akute Gefahr. Im Rhein-Sieg-Kreis ist die Feuerwehr rund um die Uhr unter 112 erreichbar. Nennen Sie möglichst genau den Ort: Straße, Ortsteil, Fahrtrichtung und einen erkennbaren Bezugspunkt helfen, die Stelle einzugrenzen. Halten Sie Abstand zum Baum und versuchen Sie nicht, ihn selbst von der Straße zu ziehen oder zu zersägen. Ist die Gefahr nicht unmittelbar, sondern handelt es sich um eine Meldung oder Beschwerde zum Straßenzustand, ist der zuständige Straßenbaulastträger der passende Weg.

Die Straßenklasse entscheidet über den Ansprechpartner

Für die Beseitigung eines Hindernisses auf einer öffentlichen Straße ist zunächst wichtig, wer für den Abschnitt den Bau und die Unterhaltung verantwortet. Die Straßenklasse ist deshalb hilfreicher als die Frage, wem der Baum gehört. In NRW liegt die Baulast für Gemeindestraßen bei der Gemeinde. Für Kreisstraßen ist dagegen der Kreis zuständig, für Landes- und Bundesstraßen ist häufig Straßen.NRW ein erster Ansprechpartner. Eine Straße kann innerhalb eines Ortes verlaufen, ohne deshalb automatisch zur Gemeindestraße zu werden. Wenn Sie die Einordnung nicht kennen, nennen Sie der angerufenen Stelle die Straße, den Ortsteil, die Fahrtrichtung und möglichst eine nahe Kreuzung. Die Behörde kann dann den richtigen Träger ermitteln oder den Hinweis weiterleiten.

Kreisstraßen: Kreis zuständig, Straßenmeisterei vor Ort

Bei einer Kreisstraße ist der Rhein-Sieg-Kreis Baulastträger. Die laufende Straßenunterhaltung hat der Kreis an den Landesbetrieb Straßenbau NRW übertragen; vor Ort wird dieser durch die zuständige Straßenmeisterei vertreten. Für Hinweise und Beschwerden zum Straßenzustand nennt der Kreis eine telefonische und schriftliche Meldemöglichkeit an den Kreis oder die örtliche Meisterei. Die [Kreis-Seite zum Kreisstraßenbau](https://www.rhein-sieg-kreis.de/vv/produkte/kreisstrassenbau-liegenschaften-grunderwerb/Kreisstrassenbau.php) führt die Bezirke und Kontaktdaten auf. Wer nicht weiß, welche Meisterei den Abschnitt betreut, kann den genauen Ort nennen und zunächst beim Kreis nachfragen.

Landes- und Bundesstraßen sowie Autobahnen

Auf Landes- und Bundesstraßen ist in NRW häufig Straßen.NRW die passende Anlaufstelle: Der Landesbetrieb plant, baut und betreibt den Großteil dieser Straßen. Für eine Meldung können Sie das [Kontaktformular von Straßen.NRW](https://www.strassen.nrw.de/de/kontakt.html) nutzen; beschreiben Sie den Ort so genau wie möglich, etwa mit Ortsnamen, Straßenabschnitt oder Kreuzung. Für Autobahnen gilt die wichtige Ausnahme: Sie liegen seit 2021 im Zuständigkeitsbereich der Autobahn GmbH des Bundes. Bei einem umgestürzten Baum auf der Autobahn sollten Sie eine unmittelbare Gefahr über 112 melden, statt auf eine gewöhnliche Nachricht zu warten.

Quellen

  1. Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen / RECHT.NRW.DE
  2. Rhein-Sieg-Kreis
  3. Rhein-Sieg-Kreis
  4. Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen