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Auslandsreise im laufenden Aufenthaltsverfahren: Beratungsstellen im Rhein-Sieg-Kreis

08.10.2026

Ob eine Auslandsreise während des Aufenthaltsverfahrens möglich ist, hängt vor allem davon ab, welche Wirkung die Bescheinigung hat. Anlaufstellen im Rhein-Sieg-Kreis können beim Sortieren der Fragen helfen; die verbindliche Klärung gehört zur zuständigen Ausländerbehörde.

Erst die Bescheinigung prüfen, dann die Reise planen

Bei einer Fiktionsbescheinigung ist nicht allein entscheidend, dass ein Aufenthaltstitel beantragt wurde. § 81 Absatz 4 AufenthG setzt grundsätzlich voraus, dass der Antrag auf Verlängerung oder einen anderen Titel vor Ablauf des bisherigen Titels gestellt wurde. Das Berliner ServicePortal beschreibt für eine gültige Bescheinigung nach Absatz 4, dass damit eine Auslandsreise und die Wiedereinreise möglich sind. Das ist eine hilfreiche Orientierung, aber kein Ersatz für die Prüfung des eigenen Dokuments und der eigenen Akte durch die zuständige Behörde. Wer unsicher ist, sollte nicht aus dem bloßen Wort „Fiktionsbescheinigung“ auf eine gesicherte Rückkehr schließen. Prüfen Sie, ob tatsächlich Absatz 4 auf der Bescheinigung vermerkt ist und ob sie den ganzen geplanten Reisezeitraum abdeckt. Die Hinweise des Berliner ServicePortals sind landesbezogen; für den Wohnort im Rhein-Sieg-Kreis ist die Kreis-Ausländerbehörde der maßgebliche Ansprechpartner. [Gesetzestext zu § 81 AufenthG](https://www.gesetze-im-internet.de/aufenthg_2004/__81.html) · [ServicePortal Berlin: Fiktionsbescheinigung](https://service.berlin.de/dienstleistung/326233/).

Konkrete Fragen an die Ausländerbehörde

Vor einer Buchung lohnt sich eine konkrete Anfrage mit geplantem Abreise- und Rückkehrdatum. Fragen Sie, ob Ihre Bescheinigung für den gesamten Zeitraum einschließlich Rückreisetag gilt und ob für Ihren konkreten Fall zusätzliche Schritte nötig sind. Legen Sie dafür Pass, Bescheinigung und bisherigen Aufenthaltstitel bereit. Der Rhein-Sieg-Kreis informiert auf seiner Seite zum Aufenthaltstitel über die Terminvereinbarung und weist darauf hin, dass das Service-Center die benötigten Unterlagen mitteilt. In der Anfrage sollte es nicht nur um die Verlängerung des Aufenthaltsverfahrens gehen, sondern ausdrücklich um die Folgen einer Ausreise und die Wiedereinreise im konkreten Fall. Antworten anderer Behörden oder allgemeine Internetinformationen sind keine individuelle Zusicherung des Kreises. [Aufenthaltserlaubnis beim Rhein-Sieg-Kreis](https://www.rhein-sieg-kreis.de/vv/produkte/Amt_30/Abteilung_30.2/Aufenthaltserlaubnis.php).

Beratung vor Ort: passende Anlaufstelle finden

Wer die eigene Frage erst sortieren oder Unterstützung bei der Kommunikation mit Behörden braucht, kann eine Migrationsberatungsstelle ansprechen. Die Diakonie führt ihre Migrationsberatung für Erwachsene in Siegburg und weist sie für bestimmte Gruppen im rechtsrheinischen Rhein-Sieg-Kreis aus. Der Caritas-Fachdienst nennt ebenfalls Ansprechstellen in Siegburg (Wilhelmstraße 155–157) und linksrheinisch in Meckenheim (Kirchplatz 1). Prüfen Sie vorab telefonisch oder per E-Mail, welche Stelle für Ihren Wohnort und Ihre persönliche Situation zuständig ist und ob ein Termin nötig ist. [Diakonie An Sieg und Rhein: Flucht und Migration](https://www.diakonie-sieg-rhein.de/hilfe-fuer-migrantinnen-und-gefluechtete/) · [Caritas: Fachdienste vor Ort](https://www.caritasnet.de/themen/flucht-und-migration/fachdienste-vor-ort/).

Mit einem kurzen Dossier ins Gespräch

Hilfreich ist ein kleines Dossier: Kopie des Passes, Vorder- und Rückseite der Fiktionsbescheinigung, bisheriger Aufenthaltstitel, Nachweis des Antragsdatums und eine knappe Reiseplanung. Schreiben Sie die Frage in einem Satz auf: „Kann ich mit genau diesem Dokument am [Datum] ausreisen und am [Datum] wieder einreisen?“ So lässt sich die Antwort auf die entscheidenden Punkte beziehen, statt nur abstrakt über die Dauer des Aufenthaltsverfahrens zu sprechen. Lassen Sie eine Reise nicht allein auf Grundlage einer allgemeinen Beratung oder eines mündlichen Verständnisses der Bescheinigung fest buchen; bei ungeklärter Rechtsgrundlage ist die Rückfrage bei der Ausländerbehörde der nächste sinnvolle Schritt.

Quellen

  1. Bundesministerium der Justiz / Bundesamt für Justiz – Gesetze im Internet
  2. ServicePortal Berlin
  3. Rhein-Sieg-Kreis
  4. Diakonie An Sieg und Rhein
  5. Caritasverband für das Erzbistum Köln