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Assistierte Ausbildung im Rhein-Sieg-Kreis: So finden Azubis Unterstützung

09.10.2026

Die Assistierte Ausbildung (AsA) kann Auszubildende und Betriebe mit passender Lernhilfe und Begleitung unterstützen. Im Rhein-Sieg-Kreis ist die Berufsberatung in Bonn und Siegburg eine regionale Anlaufstelle; sie klärt im Gespräch, welche Unterstützung im Einzelfall infrage kommt.

Wann Azubi-Hilfe sinnvoll sein kann

Wenn sich Lernstoff aufstaut, Prüfungen näher rücken oder ein Konflikt im Betrieb das Lernen erschwert, muss die Antwort nicht gleich ein Ausbildungsabbruch sein. Die Assistierte Ausbildung (AsA) ist ein Förderangebot, das zusätzliche Begleitung ermöglicht. Denkbar ist etwa: Eine Auszubildende merkt, dass sie in einem berufsschulischen Fach nicht mehr mitkommt. Sie kann mit der Berufsberatung besprechen, ob gezielte Lernunterstützung passt. Oder ein Azubi kommt wegen einer Auseinandersetzung mit dem Ausbilder kaum noch dazu, Fragen zu stellen; Unterstützung kann auch organisatorische Hürden aufgreifen. Das sind mögliche Anlässe, keine automatische Zusage: Die konkrete Hilfe wird passend zum Bedarf geklärt. AsA ist keine Nachhilfe-Flatrate und auch kein Ersatz für den Ausbildungsbetrieb. Sie soll dabei helfen, Hindernisse rund um die Lehre anzugehen – fachlich oder im Ausbildungsalltag.

Was die Assistierte Ausbildung abdecken kann

Das Spektrum kann zusätzlichen Unterricht, organisatorische Hilfe und Unterstützung bei Gesprächen mit dem Betrieb umfassen. Je nach Situation kann auch der Betrieb Beratung erhalten. Die zentrale Idee: Ein Bildungsträger ergänzt die betriebliche Ausbildung mit passenden Dienstleistungen; die Ausbildung selbst findet weiterhin im Betrieb statt, und der Betrieb bleibt für sie verantwortlich. Rechte und Pflichten aus dem Ausbildungsvertrag ändern sich dadurch nicht. Es gibt kein festes Paket, das allen Teilnehmenden gleich verordnet wird. Im Beratungsgespräch lässt sich deshalb konkretisieren, wo es hakt: Geht es um Lernstoff und Prüfungsvorbereitung, um Abstimmung mit dem Betrieb oder um einen persönlichen Umstand, der die Ausbildung beeinträchtigt? Je genauer das Problem beschrieben wird, desto leichter lässt sich besprechen, welche Unterstützung sinnvoll sein könnte.

Zwei Phasen – und wer anfragen kann

AsA verbindet eine mögliche Vorbereitungsphase mit begleitender Unterstützung. Die Vorphase richtet sich an junge Menschen, die noch einen Ausbildungsplatz suchen und sich auf die Ausbildung vorbereiten wollen. Wer bereits in einer betrieblichen Ausbildung ist, kann die begleitende Phase prüfen lassen; auch eine Einstiegsqualifizierung kann dazugehören. Die genauen Voraussetzungen und die individuelle Eignung sollte die Berufsberatung beurteilen. Als Beispiel: Wer im Betrieb einen Ausbildungsvertrag hat und in der Berufsschule den Anschluss verliert, kann die Frage nach AsA in die Berufsberatung mitnehmen. Das ist ein Anlass zur Prüfung, keine automatische Bewilligung. Es lohnt sich, Probleme früh anzusprechen, statt abzuwarten, bis ein Abbruch unmittelbar bevorsteht.

So starten Azubis im Rhein-Sieg-Kreis

Eine regionale Anlaufstelle ist die Berufsberatung der Agentur für Arbeit Bonn, die laut eigener Information auch für den Rhein-Sieg-Kreis zuständig ist. Für Bonn nennt die Agentur die Telefonnummer 0228 924 8000; für Siegburg sind es 02241 300 800. Vor Kontaktaufnahme kann es helfen, den Ausbildungsberuf, den Betrieb und die konkrete Schwierigkeit zu notieren. Zum Beispiel: Welche Themen fallen in der Berufsschule schwer? Seit wann gibt es das Problem? Welche Prüfung steht als Nächstes an? Im Gespräch kann die Berufsberatung klären, ob AsA oder eine andere Unterstützung passt und was als nächster Schritt nötig ist. Die Leistung ist für Teilnehmende kostenlos; die persönliche Klärung bleibt wichtig, denn Anspruch und passendes Angebot ergeben sich nicht allein aus einem schlechten Zeugnis.

Grenzen beachten und gezielt nachfragen

AsA kann bei vielen praktischen Schwierigkeiten helfen, ist aber nicht für jede Frage das passende Instrument. Technische Hilfsmittel oder ein Nachteilsausgleich bei Prüfungen werden beispielsweise nicht automatisch über AsA bereitgestellt. Bei einer Behinderung verweist die Bundesagentur auf Beratung durch die Reha-Beratung, die passende Unterstützungsangebote klären kann. Auch bei einem Konflikt gilt: Begleitung bedeutet nicht, dass Ausbildungsvertrag oder Verantwortlichkeiten aufgehoben werden. Wer sich unsicher ist, kann im ersten Kontakt ausdrücklich fragen, welche Stelle zuständig ist, welche Unterlagen gebraucht werden und ob neben AsA weitere Hilfen infrage kommen. So wird aus einem diffusen „Ich schaffe das nicht“ ein konkreter nächster Schritt.

Quellen

  1. Bundesagentur für Arbeit
  2. Bundesagentur für Arbeit – Agentur für Arbeit Bonn
  3. Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB)
  4. Bundesagentur für Arbeit