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Kommunale Neuordnung im Rhein-Sieg-Kreis: Alte Gemeindezugehörigkeiten nachschlagen

09.10.2026

Wer eine alte Gemeindezugehörigkeit im heutigen Rhein-Sieg-Kreis klären will, sollte die Gebietsreform von 1969 und den Wortlaut des Bonn-Gesetzes heranziehen. So lassen sich frühere Gemeinden von heutigen Ortsteilen unterscheiden; für Grundstücksgrenzen gelten zusätzliche Katasterunterlagen.

Was sich 1969 änderte – und was eine alte Zugehörigkeit meint

Der Rhein-Sieg-Kreis in seiner heutigen Grundform entstand nicht durch eine einzelne Ortsumbenennung, sondern durch eine Neuordnung von Kreis- und Gemeindegrenzen. Im August 1969 trat die kommunale Neuordnung des Bonner Raumes in Kraft. Der Siegkreis erhielt den Namen Rhein-Sieg-Kreis und bestand anschließend aus 19 Städten und Gemeinden. Wer in alten Urkunden nach einer „Gemeinde“ sucht, muss deshalb zunächst klären, ob damit ein eigenständiger damaliger Verwaltungsverband, ein Amt oder bloß eine Ortslage gemeint ist. Diese Ebenen sind nicht austauschbar. Für eine Recherche ist eine einfache Zeitleiste hilfreich: notieren Sie den Namen, wie er in der Urkunde erscheint, das ungefähre Datum und – falls genannt – das Amt oder den Kreis. Erst danach ordnen Sie die Bezeichnung einem heutigen Stadt- oder Gemeindegebiet zu.

Vom alten Namen zur heutigen Kommune: zwei Beispiele

Das Bonn-Gesetz ist dafür ein präziser Ausgangspunkt, weil es die Zusammenlegungen mit den damaligen Gemeinden ausdrücklich aufführt. Es bestimmte etwa, dass Bornheim, Hersel und Sechtem zu einer neuen amtsfreien Gemeinde Bornheim zusammengeschlossen wurden. Bei einem Eintrag aus Hersel kann das den Übergang erklären; aus dem bloßen Namen folgt aber nicht automatisch, dass jedes historische Gebiet oder jede einzelne Flur gleich behandelt wurde. Ein zweites Beispiel ist Swisttal: Die neue Gemeinde entstand aus mehreren Gemeinden des damaligen Amts Ludendorf sowie Straßfeld aus dem Landkreis Euskirchen. Das zeigt, warum eine heutige Kommune nicht immer ausschließlich aus Orten eines einzigen früheren Kreises hervorging. Für den Rechercheweg heißt das: den Namensfund mit dem Paragraphen im Gesetz abgleichen, statt allein aus der heutigen Adresse auf die frühere Verwaltung zu schließen.

So recherchieren Sie Schritt für Schritt

1. **Schreibweise sichern:** Übernehmen Sie den Orts- oder Gemeindenamen exakt aus dem Dokument und notieren Sie das Dokumentdatum. Schreibvarianten können die Suche erschweren. 2. **Zeitpunkt festlegen:** Fragen Sie, welche Zugehörigkeit gemeint ist – die vor der Reform, den Übergang im Jahr 1969 oder die heutige Kommune. Die Kreisgeschichte datiert das Inkrafttreten in den August 1969; die aktuelle Hauptsatzung liefert die Vergleichsliste für die heutigen Städte und Gemeinden. 3. **Gesetzesparagraph suchen:** Im Bonn-Gesetz prüfen Sie zunächst den Abschnitt zum früheren Landkreis Bonn und danach den konkreten Paragraphen zum Ort. Die Regelung zu Bornheim nennt beispielsweise die beteiligten Gemeinden. So erhalten Sie eine belegbare Antwort statt einer bloßen Namensähnlichkeit. 4. **Ergebnis sauber formulieren:** Schreiben Sie etwa „Die Gemeinde X wurde 1969 Teil der neu gebildeten Gemeinde Y“ – sofern der Gesetzestext genau das belegt. Vermeiden Sie pauschale Aussagen wie „der Ort gehörte immer zu Y“: Verwaltungsgrenzen und Namen können sich über mehrere Zeiträume verändert haben.

Grenzfälle: Ortsteil, Gemeinde oder Flurstück?

Eine Ortsbezeichnung in einer Familienchronik ist nicht automatisch eine damalige Gemeinde. Sie kann auch einen Ortsteil, eine Gemarkung oder eine Lage innerhalb einer Gemeinde bezeichnen. Für eine erste Zuordnung helfen daher neben dem Gesetz auch historische Karten, Ortslexika und Archivbestände; prüfen Sie dabei immer, auf welchen Stichtag sich die Angabe bezieht. Geht es dagegen um die rechtliche Zuordnung eines Grundstücks, genügt ein historischer Ortsname nicht. Der Rhein-Sieg-Kreis stellt Katasterauskünfte bereit, darunter Auszüge aus dem Karten- und Buchnachweis. Bestimmte Angaben aus dem Liegenschaftsbuch, etwa zu Flurstücken oder Eigentum, sind nur bei berechtigtem Interesse erhältlich. Das Kataster beantwortet zudem eine andere Frage als die Gemeindegeschichte: Es dokumentiert Grundstücks- und Vermessungsdaten, nicht automatisch die historische politische Zugehörigkeit.

Grenzen der Auskunft

Die Neuordnung von 1969 erklärt die heutige Grundstruktur, ersetzt aber keine Prüfung eines konkreten Stichtags. Die Hauptsatzung gibt den heutigen Kreisbestand wieder; sie ist kein vollständiges historisches Verzeichnis früherer Ämter, Ortsteile oder Gemarkungen. Bei strittigen Fällen – etwa abweichenden Schreibweisen, kleinräumigen Grenzverschiebungen oder Eigentumsfragen – sollte die Recherche deshalb mit dem Originalgesetz, passenden Karten und gegebenenfalls einer Archiv- oder Katasterauskunft abgesichert werden.

Quellen

  1. Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen, RECHT.NRW.DE
  2. Rhein-Sieg-Kreis
  3. Rhein-Sieg-Kreis
  4. Rhein-Sieg-Kreis, Amt für Katasterwesen und Geoinformation