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Rampenlängen- und Platzbedarfsrechner für Häuser im Rhein-Sieg-Kreis

Ermitteln Sie aus Höhenunterschied und gewählter Steigung die horizontale Rampenlänge und den groben geradlinigen Platzbedarf für einen barrierearmen Zugang.

Berechnung und Grenzen

Die Prozentsteigung ist der Höhenunterschied geteilt durch die horizontale Strecke und multipliziert mit 100. Daher gilt: horizontale Rampenlänge = Höhenunterschied × 100 / Steigung in Prozent. Für die grobe Platzbedarfsschätzung wird diese horizontale Länge in höchstens 6 m lange Rampenläufe aufgeteilt; je zusätzlichem Lauf wird ein 1,5 m langes Zwischenpodest angesetzt. Hinzu kommen je 1,5 m freie Fläche am Anfang und Ende. Die Eingabe von 6 % ist ein frei änderbarer Richtwert; prüfen Sie die Anforderungen für Ihr konkretes Gebäude.

Dies ist eine überschlägige Geometriehilfe, keine Planung oder Bestätigung der Barrierefreiheit. Rampenlänge und Laufaufteilung werden hier als horizontale Projektion angenähert. Die Platzbedarfsschätzung setzt eine gerade, hintereinander angeordnete Rampe voraus und berücksichtigt weder Wendungen noch Grundstücksgefälle, Türen, Handläufe, Radabweiser, Entwässerung, Baukonstruktion oder notwendige Bewegungsflächen neben der Rampe. Die Anforderungen können je nach Gebäudeart und Situation abweichen. Vor dem Barriereabbau sollten Sie die örtlichen Bedingungen und geltenden Vorgaben fachlich prüfen lassen.

Quellen

  1. Freie Universität Berlin, Fachbereich Geowissenschaften
  2. Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV)