rheinsiegbriefRatgeberRechner

Pflegeheim-Budgetrechner Rhein-Sieg: Kosten, Leistungen und Einkünfte

Schätzen Sie monatliche Pflegeheimkosten, bestätigte Pflegeleistungen und Pflegewohngeld sowie einzusetzende Einkünfte und die verbleibende Finanzierungslücke im Rhein-Sieg-Kreis.

Berechnung und Grenzen

Tragen Sie die monatlichen Gesamt-Heimkosten aus dem individuellen Angebot oder Bescheid ein. Ziehen Sie nur tatsächlich bestätigte monatliche Leistungen der Pflegekasse und bewilligtes Pflegewohngeld ab. Von den verbleibenden Kosten wird das von Ihnen als einsetzbar angesetzte Monatseinkommen abgezogen. Die Ergebnisse sind eine einfache Budgetübersicht, keine verbindliche Berechnung eines Sozialhilfeanspruchs. Die Pflegekasse zahlt pauschale Leistungen für pflegebedingte Aufwendungen; die Kosten für Unterkunft, Verpflegung und gegebenenfalls Investitionen können zusätzlich anfallen und sind einrichtungsabhängig. Der Rhein-Sieg-Kreis weist darauf hin, dass Einkommen und Vermögen sowie vorrangige Ansprüche bei der Prüfung berücksichtigt werden und Sozialhilfe nicht rückwirkend geleistet wird.

Keine Anspruchsprüfung und keine Rechts- oder Finanzberatung. Pflegekassenleistungen und Pflegewohngeld nur mit den bestätigten Beträgen ansetzen; es werden keine Tarife oder gesetzlichen Leistungsbeträge vorausgefüllt. Die Rechnung berücksichtigt weder Vermögen/Schonvermögen noch geschützte Einkommensanteile, Ehe- oder Lebenspartnerberechnungen, vorrangige Ansprüche, Taschengeld, Einmalzahlungen, Zusatzleistungen, Teilmonate oder mögliche Änderungen im Heimvertrag. Kosten und Hilfen können sich ändern. Für eine verbindliche Einschätzung wenden Sie sich rechtzeitig an Pflegekasse, Pflegeheim und Kreissozialamt.

Quellen

  1. Rhein-Sieg-Kreis
  2. Bundesministerium für Gesundheit